MT Pay-Later Bedingungen
Bedingungen für die Zahlungsart MusoTec Pay-Later
Diese MusoTec Pay-Later-Bedingungen gelten ergänzend zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für sämtliche Bestellungen, bei denen die Zahlungsart MusoTec Pay-Later ausgewählt wird.
Soweit diese Bedingungen keine abweichenden Regelungen enthalten, gelten ergänzend unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, unsere Datenschutzerklärung, unsere Widerrufsbelehrung sowie unsere Versand- und Zahlungsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.
MusoTec Pay-Later ist eine von MusoTec angebotene Zahlungsart, bei der dem Kunden nach Versand der Ware ein kurzfristiger Zahlungsaufschub gewährt wird. Die Zahlung erfolgt innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist per Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto.
Diese Bedingungen werden Bestandteil des Vertrages, sofern der Kunde im Bestellprozess die Zahlungsart MusoTec Pay-Later auswählt und MusoTec diese Zahlungsart für die jeweilige Bestellung bereitstellt.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Bedingungen regeln ausschließlich die Nutzung der Zahlungsart MusoTec Pay-Later.
(2) MusoTec Pay-Later wird ausschließlich durch die MusoTec Dr. Daniel Krawietz für Bestellungen im MusoTec Online-Shop angeboten.
(3) Diese Bedingungen gelten sowohl für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, soweit nachfolgend keine abweichenden Regelungen getroffen werden.
(4) MusoTec Pay-Later wird derzeit ausschließlich für Lieferungen innerhalb Deutschlands angeboten. MusoTec ist berechtigt, den räumlichen Geltungsbereich jederzeit für zukünftige Bestellungen zu erweitern oder einzuschränken.
(5) MusoTec Pay-Later stellt eine freiwillige Zahlungsart von MusoTec dar. Ein Anspruch auf deren Bereitstellung besteht nicht.
§ 2 Voraussetzungen für MusoTec Pay-Later
(1) MusoTec Pay-Later kann ausschließlich genutzt werden, wenn
-
der Kunde das 18. Lebensjahr vollendet hat,
-
es sich um eine natürliche oder juristische Person handelt,
-
Liefer- und Rechnungsanschrift vollständig übereinstimmen,
-
eine erfolgreiche Bonitäts-, Identitäts-, Betrugs- und Risikoprüfung erfolgt,
-
keine fälligen Forderungen aus früheren MusoTec Pay-Later-Bestellungen bestehen,
-
keine Ausschlussgründe nach diesen Bedingungen vorliegen.
(2) Der maximale Bestellwert beträgt derzeit 5.000,00 EUR. MusoTec ist berechtigt, diesen Höchstbetrag jederzeit für zukünftige Bestellungen zu ändern oder individuell festzulegen.
(3) Die Bereitstellung von MusoTec Pay-Later erfolgt ausschließlich für die jeweilige Bestellung. Eine frühere Freigabe begründet keinen Anspruch auf zukünftige Bereitstellungen.
§ 3 Bonitäts-, Identitäts-, Betrugs- und Risikoprüfung
(1) Die Bereitstellung von MusoTec Pay-Later setzt eine erfolgreiche Bonitäts-, Identitäts-, Betrugs- und Risikoprüfung voraus.
(2) MusoTec ist berechtigt, diese Prüfungen selbst oder durch geeignete Auskunfteien, Wirtschaftsauskunfteien oder sonstige Dienstleister durchführen zu lassen.
(3) Im Rahmen der Prüfung können insbesondere folgende Informationen berücksichtigt werden:
-
Identitätsdaten,
-
Anschriftendaten,
-
Bonitätsdaten,
-
Scorewerte,
-
bisherige Zahlungserfahrungen,
-
interne Zahlungshistorien,
-
offene oder überfällige Forderungen,
-
auffällige Bestellmuster,
-
Mehrfachbestellungen,
-
ungewöhnliche Bestellwerte,
-
technische Sicherheitsmerkmale,
-
Verdachtsmomente auf Identitätsmissbrauch oder Betrug,
-
sowie sonstige Umstände, welche nach objektiver Betrachtung ein erhöhtes Zahlungsausfall-, Betrugs- oder Missbrauchsrisiko begründen können.
(4) Die erfolgreiche Durchführung einer Bonitätsprüfung oder einer früheren Bestellung begründet keinen Anspruch auf MusoTec Pay-Later.
(5) Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung sowie den ergänzenden Datenschutzhinweisen zu MusoTec Pay-Later.
§ 4 Entscheidung über die Bereitstellung von MusoTec Pay-Later
(1) Die Entscheidung über die Bereitstellung von MusoTec Pay-Later erfolgt ausschließlich durch MusoTec nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben sowie sämtlicher zum Entscheidungszeitpunkt vorliegender Informationen.
(2) Ein Anspruch auf Bereitstellung von MusoTec Pay-Later besteht auch bei erfolgreicher Bonitätsprüfung nicht.
(3) MusoTec ist berechtigt, MusoTec Pay-Later jederzeit bis zum Versand der Ware abzulehnen, einzuschränken oder eine bereits erteilte Freigabe zu widerrufen, sofern nachträglich Umstände bekannt werden, welche nach objektiver Betrachtung ein erhöhtes Zahlungsausfall-, Betrugs-, Missbrauchs- oder wirtschaftliches Risiko begründen.
(4) MusoTec Pay-Later kann insbesondere abgelehnt werden, wenn
-
eine Bonitäts-, Identitäts-, Betrugs- oder Risikoprüfung nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann,
-
Liefer- und Rechnungsanschrift voneinander abweichen,
-
bereits offene oder überfällige Forderungen gegenüber MusoTec bestehen,
-
technische Auffälligkeiten oder Sicherheitsrisiken festgestellt werden,
-
Mehrfachbestellungen oder ungewöhnliche Bestellmuster vorliegen,
-
Anhaltspunkte für Identitätsmissbrauch, Scheinfirmen, Strohmannbestellungen oder sonstige missbräuchliche Handlungen bestehen,
-
gesetzliche oder behördliche Vorgaben der Bereitstellung entgegenstehen,
-
die Voraussetzungen dieser Bedingungen nicht erfüllt sind.
(5) MusoTec ist ferner berechtigt, MusoTec Pay-Later vorübergehend oder dauerhaft ganz oder teilweise einzustellen oder für einzelne Kunden, Kundengruppen oder Warengruppen nicht mehr anzubieten.
(6) Soweit gesetzlich erforderlich, ist MusoTec berechtigt, nationale und internationale Sanktions-, Embargo- und Geldwäscheprüfungen durchzuführen. Ergibt eine solche Prüfung, dass eine Bereitstellung von MusoTec Pay-Later rechtlich unzulässig oder mit einem unverhältnismäßigen Risiko verbunden wäre, ist MusoTec berechtigt, MusoTec Pay-Later abzulehnen.
(7) Ein Anspruch auf Mitteilung der Ablehnungsgründe besteht nur, soweit MusoTec hierzu gesetzlich verpflichtet ist.
§ 5 Rechnungsstellung und Zahlungsfrist
(1) Die Rechnung wird grundsätzlich am Versandtag der Ware im PDF-Format an die vom Kunden im Bestellprozess angegebene E-Mail-Adresse versendet.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, eine gültige und dauerhaft erreichbare E-Mail-Adresse anzugeben sowie Änderungen seiner E-Mail-Adresse MusoTec unverzüglich mitzuteilen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, sein E-Mail-Postfach regelmäßig auf den Eingang der Rechnung zu überprüfen. Dies gilt ebenfalls für Spam-, Junk-, Werbe- oder sonstige automatisch gefilterte Ordner.
(4) Die Rechnung gilt als zugegangen, sobald sie im elektronischen Postfach des Kunden abrufbar ist und MusoTec keine technische Unzustellbarkeitsmeldung erhalten hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ihm die Rechnung aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, tatsächlich nicht zugegangen ist.
(5) Die Zahlungsfrist beträgt 7 Kalendertage ab Zugang der Rechnung, sofern auf der Rechnung keine längere Zahlungsfrist ausgewiesen ist.
(6) Maßgeblich für den Beginn der Zahlungsfrist ist ausschließlich der Zugang der Rechnung. Eine verspätete Zustellung der Ware, eine verspätete Abholung, eine Nichtabholung, eine Annahmeverweigerung, eine Rücksendung oder sonstige vom Kunden verursachte Verzögerungen verlängern die Zahlungsfrist nicht.
(7) Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der Zahlungsfrist vollständig per Banküberweisung unter Angabe des vollständigen Verwendungszwecks zu begleichen.
(8) Teilzahlungen oder Ratenzahlungen gelten ausschließlich dann als vereinbart, wenn MusoTec diesen zuvor ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(9) Gehen Zahlungen ohne eindeutigen Verwendungszweck oder für mehrere Forderungen gleichzeitig ein, ist MusoTec berechtigt, diese nach billigem Ermessen auf bestehende Forderungen anzurechnen.
§ 6 Servicegebühr
(1) Für die Nutzung von MusoTec Pay-Later erhebt MusoTec eine einmalige Servicegebühr in Höhe von 3,5 % des jeweiligen Bestellwertes.
(2) Die Servicegebühr wird während des Bestellvorgangs gesondert ausgewiesen, vor Abschluss der Bestellung transparent angezeigt und Bestandteil des Gesamtpreises.
(3) Die Servicegebühr vergütet insbesondere die Bereitstellung der Zahlungsart MusoTec Pay-Later, die Bonitäts-, Identitäts-, Betrugs- und Risikoprüfung sowie den hierdurch entstehenden administrativen Aufwand. Die Servicegebühr wird unabhängig davon erhoben, ob der Kunde den Rechnungsbetrag innerhalb der Zahlungsfrist oder bereits vor Ablauf der Zahlungsfrist vollständig begleicht.
(4) Die Servicegebühr entsteht mit der Bereitstellung von MusoTec Pay-Later und wird mit Versand der Ware fällig.
(5) Im Falle eines gesetzlichen Widerrufs durch Verbraucher richtet sich die Rückerstattung der Servicegebühr ausschließlich nach den jeweils geltenden zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
(6) Gegenüber Unternehmern wird die Servicegebühr grundsätzlich nicht erstattet, sofern keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen oder MusoTec einer Erstattung ausdrücklich zustimmt.
(7) MusoTec ist berechtigt, die Höhe der Servicegebühr für zukünftige Bestellungen jederzeit anzupassen. Maßgeblich ist ausschließlich die im Bestellprozess vor Abschluss der Bestellung ausgewiesene Servicegebühr.
§ 7 Vertragliche Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen der Nutzung von MusoTec Pay-Later sämtliche im Bestellprozess gemachten Angaben vollständig, richtig und aktuell zu halten.
(2) Änderungen personenbezogener Daten, insbesondere der Rechnungsanschrift, Lieferanschrift, E-Mail-Adresse oder sonstiger für die Vertragsabwicklung relevanter Angaben, sind MusoTec unverzüglich mitzuteilen, soweit diese nach Vertragsschluss eintreten und für die Durchführung des Vertrags von Bedeutung sind.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die ihm übermittelte Rechnung unverzüglich auf offensichtliche Unrichtigkeiten oder Unvollständigkeiten zu überprüfen und MusoTec etwaige Fehler ohne schuldhaftes Zögern mitzuteilen.
(4) Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse während der gesamten Vertragsabwicklung erreichbar ist und der Empfang von E-Mails von MusoTec technisch nicht verhindert wird.
(5) Unterlässt der Kunde eine Mitwirkung nach den vorstehenden Absätzen und entstehen MusoTec hierdurch zusätzliche Kosten oder Verzögerungen, bleiben gesetzliche Ansprüche von MusoTec unberührt.
§ 8 Zahlungsverzug und Mahnverfahren
(1) Gerät der Kunde nach Ablauf der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug.
(2) MusoTec ist berechtigt, den Kunden nach Eintritt des Zahlungsverzuges durch Zahlungserinnerungen oder Mahnungen an die offene Forderung zu erinnern. Eine Verpflichtung zur Versendung einer bestimmten Anzahl von Mahnungen besteht nicht.
(3) MusoTec ist berechtigt, fällige Forderungen nach Eintritt des Zahlungsverzuges an Rechtsanwälte, Inkassounternehmen oder sonstige geeignete Dienstleister zur außergerichtlichen oder gerichtlichen Beitreibung zu übergeben, soweit gesetzlich zulässig. Eine vorherige Mahnung ist, soweit gesetzlich nicht vorgeschrieben, keine Voraussetzung.
(4) Gegenüber Unternehmern ist MusoTec berechtigt, für jede berechtigte Mahnung eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 25,00 EUR zu berechnen. Dem Unternehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass MusoTec kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(5) Gegenüber Verbrauchern werden ausschließlich die gesetzlich zulässigen Verzugszinsen, Mahnkosten und sonstigen nachweislich entstandenen Verzugsschäden geltend gemacht.
(6) MusoTec ist berechtigt, sämtliche gesetzlich erstattungsfähigen Kosten der Forderungsdurchsetzung geltend zu machen. Hierzu gehören insbesondere Verzugszinsen, Rücklastschriftkosten, Bankgebühren, Inkassokosten, Rechtsanwaltskosten sowie sonstige gesetzlich ersatzfähige Schäden.
(7) Behauptet der Kunde, die Rechnung nicht erhalten zu haben, obwohl diese ordnungsgemäß an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse versandt wurde und MusoTec keine technische Unzustellbarkeitsmeldung erhalten hat, bleibt der Eintritt des Zahlungsverzuges hiervon unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ihm die Rechnung aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, tatsächlich nicht zugegangen ist.
(8) Solange fällige Forderungen gegenüber MusoTec bestehen, ist MusoTec berechtigt, weitere Bestellungen über MusoTec Pay-Later oder andere von MusoTec angebotene Zahlungsarten abzulehnen.
§ 9 Inkasso, Forderungsabtretung und Forderungsmanagement
(1) Werden fällige Forderungen trotz Eintritt des Zahlungsverzuges nicht vollständig beglichen, ist MusoTec berechtigt, die Forderung selbst außergerichtlich oder gerichtlich geltend zu machen oder hiermit Rechtsanwälte, Inkassounternehmen oder sonstige geeignete Dienstleister zu beauftragen.
(2) MusoTec ist berechtigt, offene Forderungen einschließlich sämtlicher Nebenforderungen, insbesondere Verzugszinsen, Mahnkosten, Inkassokosten und sonstiger gesetzlich erstattungsfähiger Kosten, ganz oder teilweise an Dritte abzutreten oder zu verkaufen, soweit gesetzlich zulässig.
(3) MusoTec ist berechtigt, personenbezogene Daten im gesetzlich zulässigen Umfang an Rechtsanwälte, Inkassounternehmen, Auskunfteien oder sonstige Dienstleister zu übermitteln, soweit dies zur Vertragsdurchführung oder Durchsetzung berechtigter Forderungen erforderlich ist.
(4) Gesetzlich zulässige Meldungen an Auskunfteien bleiben vorbehalten.
(5) Die Beauftragung eines Inkassounternehmens oder Rechtsanwalts schließt die weitere Geltendmachung der Forderung durch MusoTec nicht aus.
(6) Die Abtretung oder Beauftragung berührt die Verpflichtung des Kunden zur vollständigen Begleichung der Forderung einschließlich sämtlicher gesetzlich geschuldeter Nebenforderungen nicht.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der jeweiligen Bestellung Eigentum von MusoTec.
(2) Gegenüber Unternehmern gilt der Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung (erweiterter Eigentumsvorbehalt).
(3) Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Kunde verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und sämtliche Maßnahmen zu unterlassen, welche die Eigentumsrechte von MusoTec beeinträchtigen könnten.
(4) Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von MusoTec unzulässig.
(5) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist MusoTec berechtigt, nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften die Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zu verlangen.
(6) Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts oder das Herausgabeverlangen stellen keinen Rücktritt vom Vertrag dar, sofern MusoTec diesen nicht ausdrücklich erklärt oder gesetzlich hierzu verpflichtet ist.
(7) Der Kunde hat MusoTec unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn Dritte Rechte an der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware geltend machen oder auf diese zugreifen.
(8) Der Kunde ist verpflichtet, MusoTec auf berechtigtes Verlangen den aktuellen Standort der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware mitzuteilen, soweit dies zur Wahrung der Eigentumsrechte von MusoTec erforderlich ist.
(9) Der Kunde ist ferner verpflichtet, MusoTec auf berechtigtes Verlangen sämtliche Auskünfte zu erteilen und Handlungen zu unterstützen, soweit dies zur Durchsetzung des Eigentumsvorbehalts oder sonstiger gesetzlicher Rechte von MusoTec erforderlich ist.
§ 11 Widerruf und Rückabwicklung
(1) Für Verbraucher gelten ausschließlich die gesetzlichen Widerrufsrechte sowie die im Online-Shop veröffentlichte Widerrufsbelehrung von MusoTec.
(2) Die freiwillige MusoTec Retoure stellt eine freiwillige Zusatzleistung von MusoTec dar. Sie ersetzt, erweitert oder beschränkt die gesetzlichen Widerrufsrechte des Verbrauchers nicht.
(3) Die Ausübung eines gesetzlichen Widerrufsrechts entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung zur Begleichung bereits fälliger Forderungen, soweit diese aufgrund des Widerrufs nicht nach den gesetzlichen Vorschriften entfallen.
(4) Die Rückabwicklung eines wirksamen Widerrufs erfolgt ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Regelungen der MusoTec Widerrufsbelehrung.
(5) Erfolgt lediglich eine Teilrücksendung oder Teilstornierung einer Bestellung, ist MusoTec berechtigt, den Rechnungsbetrag sowie gegebenenfalls die Servicegebühr entsprechend den gesetzlichen Vorschriften und diesen Bedingungen neu zu berechnen.
(6) Gegenüber Unternehmern besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
§ 12 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
(1) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von MusoTec ausdrücklich anerkannt wurden.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann ausschließlich wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.
(3) Gesetzliche Rechte des Verbrauchers bleiben hiervon unberührt.
§ 13 Missbrauch der Zahlungsart
(1) MusoTec Pay-Later darf ausschließlich von Kunden genutzt werden, welche bei Vertragsschluss nach bestem Wissen und Gewissen davon ausgehen dürfen, ihren Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachkommen zu können.
(2) Wer MusoTec Pay-Later nutzt, obwohl bereits bei Vertragsschluss bekannt ist oder billigend in Kauf genommen wird, dass der Rechnungsbetrag bei Fälligkeit nicht bezahlt werden kann oder nicht bezahlt werden soll, oder MusoTec vorsätzlich über seine Identität, Zahlungsfähigkeit oder sonstige entscheidungserhebliche Umstände täuscht, kann hierdurch zivilrechtliche Ansprüche sowie strafrechtliche Folgen, insbesondere wegen Betruges gemäß § 263 StGB (sogenannter Eingehungsbetrug), auslösen.
(3) Als missbräuchliche Nutzung gelten insbesondere:
-
die vorsätzliche Angabe unrichtiger oder unvollständiger personenbezogener Daten,
-
die Verwendung fremder oder unberechtigt genutzter Identitäten,
-
Identitätsdiebstahl,
-
die Verwendung gefälschter oder manipulierter Dokumente,
-
die Nutzung von Scheinfirmen oder Strohmannkonstruktionen,
-
die vorsätzliche Umgehung technischer Sicherheitsmaßnahmen,
-
automatisierte oder durch Software gesteuerte Bestellvorgänge (Bots),
-
Mehrfachkonten zur Umgehung interner Prüfmechanismen,
-
bewusst unrichtige Angaben zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit oder Bonität,
-
jede sonstige vorsätzliche Handlung, welche auf eine rechtswidrige Erlangung von MusoTec Pay-Later oder auf eine Schädigung von MusoTec gerichtet ist.
(4) Bei tatsächlichen Anhaltspunkten für einen Missbrauch ist MusoTec berechtigt, MusoTec Pay-Later sofort abzulehnen, bereits erteilte Freigaben zu widerrufen, Kunden dauerhaft von der Nutzung auszuschließen sowie sämtliche gesetzlich zulässigen Maßnahmen zur Wahrung eigener Rechte einzuleiten.
(5) Hierzu gehören insbesondere die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche, die Einschaltung von Rechtsanwälten oder Inkassounternehmen, die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sowie – bei Vorliegen eines entsprechenden Verdachts – die Erstattung einer Strafanzeige.
(6) MusoTec behält sich ferner vor, Kunden bei vorsätzlichem oder wiederholtem schwerwiegendem Missbrauch dauerhaft von sämtlichen gegenwärtigen und zukünftigen MusoTec-Zahlungsarten auszuschließen.
(7) Als missbräuchliche Nutzung gilt ferner die Nutzung von MusoTec Pay-Later, obwohl dem Kunden bei Vertragsschluss bekannt ist oder nach den Umständen bekannt sein musste, dass seine wirtschaftlichen Verhältnisse eine fristgerechte Begleichung des Rechnungsbetrages voraussichtlich nicht zulassen.
§ 14 Datenschutz
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie der Datenschutzerklärung von MusoTec.
(2) Zur Entscheidung über die Bereitstellung und Durchführung von MusoTec Pay-Later ist MusoTec berechtigt, personenbezogene Daten zum Zwecke der Bonitäts-, Identitäts-, Betrugs- und Risikoprüfung sowie zur Vertragsabwicklung und Forderungsdurchsetzung zu verarbeiten oder durch hierzu berechtigte Dienstleister verarbeiten zu lassen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(3) MusoTec ist berechtigt, personenbezogene Daten im gesetzlich zulässigen Umfang an Auskunfteien, Rechtsanwälte, Inkassounternehmen, Wirtschaftsauskunfteien oder sonstige mit der Vertragsdurchführung oder Forderungsdurchsetzung beauftragte Dienstleister zu übermitteln, soweit dies zur Durchführung des Vertrags oder zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist.
(4) Weitere Informationen über Art, Umfang, Zwecke, Rechtsgrundlagen, Empfänger sowie die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von MusoTec.
§ 15 Änderungen dieser Bedingungen
(1) MusoTec ist berechtigt, diese MusoTec Pay-Later-Bedingungen für zukünftige Bestellungen zu ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht.
(2) Sachliche Gründe sind insbesondere Änderungen der Gesetzeslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung, technischer Entwicklungen, Sicherheitsanforderungen, betrieblicher Abläufe oder Änderungen des Leistungsumfangs von MusoTec Pay-Later.
(3) Für bereits abgeschlossene Verträge gelten ausschließlich die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses wirksam einbezogenen MusoTec Pay-Later-Bedingungen.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
(2) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus MusoTec Pay-Later ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz von MusoTec.
(3) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit MusoTec Pay-Later der Geschäftssitz von MusoTec.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser MusoTec Pay-Later-Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(5) An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.
(6) Änderungen oder Ergänzungen individueller Vereinbarungen bedürfen mindestens der Textform, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
(7) Die Überschriften dieser Bedingungen dienen ausschließlich der besseren Übersichtlichkeit und haben keine eigenständige rechtliche Bedeutung.