MT Pay-Later Bedingungen
Bedingungen für die Zahlungsart MusoTec Pay-Later
Diese MusoTec Pay-Later-Bedingungen gelten ergänzend zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für sämtliche Bestellungen, bei denen die Zahlungsart MusoTec Pay-Later ausgewählt wird.
Soweit diese Bedingungen keine abweichenden Regelungen enthalten, gelten ergänzend unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, unsere Datenschutzerklärung, unsere Widerrufsbelehrung sowie unsere Versand- und Zahlungsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.
MusoTec Pay-Later ist eine von MusoTec angebotene Zahlungsart, bei der dem Kunden ein kurzfristiger Zahlungsaufschub gewährt wird: Der Kunde zahlt erst nach Erhalt der Ware. Die Zahlung erfolgt innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist per Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto.
Diese Bedingungen werden Bestandteil des Vertrages, sofern der Kunde im Bestellprozess die Zahlungsart MusoTec Pay-Later auswählt und MusoTec diese Zahlungsart für die jeweilige Bestellung bereitstellt.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Bedingungen regeln ausschließlich die Nutzung der Zahlungsart MusoTec Pay-Later.
(2) MusoTec Pay-Later wird ausschließlich durch die MusoTec Dr. Daniel Krawietz für Bestellungen im MusoTec Online-Shop angeboten.
(3) Diese Bedingungen gelten sowohl für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, soweit nachfolgend keine abweichenden Regelungen getroffen werden.
(4) MusoTec Pay-Later wird derzeit ausschließlich für Lieferungen innerhalb Deutschlands angeboten. MusoTec ist berechtigt, den räumlichen Geltungsbereich für zukünftige Bestellungen zu erweitern oder einzuschränken.
(5) MusoTec Pay-Later stellt eine freiwillige Zahlungsart von MusoTec dar. Ein Anspruch auf deren Bereitstellung besteht nicht.
§ 2 Voraussetzungen für MusoTec Pay-Later
(1) MusoTec Pay-Later kann ausschließlich genutzt werden, wenn
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der Kunde das 18. Lebensjahr vollendet hat,
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es sich um eine natürliche oder juristische Person handelt,
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Liefer- und Rechnungsanschrift vollständig übereinstimmen,
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eine erfolgreiche Bonitäts-, Identitäts-, Betrugs- und Risikoprüfung erfolgt,
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der Kunde die im Bestellprozess geforderten Bestätigungen zu seiner Zahlungsfähigkeit wahrheitsgemäß abgegeben hat,
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keine fälligen Forderungen aus früheren MusoTec Pay-Later-Bestellungen bestehen,
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keine Ausschlussgründe nach diesen Bedingungen vorliegen.
(2) Der maximale Bestellwert beträgt derzeit 5.000,00 EUR. MusoTec ist berechtigt, diesen Höchstbetrag für zukünftige Bestellungen zu ändern oder individuell festzulegen. Für Erstbestellungen und Neukunden kann MusoTec niedrigere Höchstbeträge oder individuelle Bestelllimits festlegen; das jeweils geltende Limit wird dem Kunden im Bestellprozess angezeigt oder mitgeteilt.
(3) Die Bereitstellung von MusoTec Pay-Later erfolgt ausschließlich für die jeweilige Bestellung. Eine frühere Freigabe begründet keinen Anspruch auf zukünftige Bereitstellungen.
§ 3 Bonitäts-, Identitäts-, Betrugs- und Risikoprüfung
(1) Die Bereitstellung von MusoTec Pay-Later setzt eine erfolgreiche Bonitäts-, Identitäts-, Betrugs- und Risikoprüfung voraus.
(2) MusoTec ist berechtigt, diese Prüfungen selbst oder durch geeignete Auskunfteien, Wirtschaftsauskunfteien oder sonstige Dienstleister durchführen zu lassen.
(3) Im Rahmen der Prüfung können insbesondere folgende Informationen berücksichtigt werden:
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Identitäts- und Anschriftendaten,
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Bonitätsdaten und Scorewerte,
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bisherige Zahlungserfahrungen und interne Zahlungshistorien,
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offene oder überfällige Forderungen,
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auffällige Bestellmuster, Mehrfachbestellungen oder ungewöhnliche Bestellwerte,
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technische Sicherheitsmerkmale,
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Verdachtsmomente auf Identitätsmissbrauch oder Betrug,
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sonstige Umstände, die nach objektiver Betrachtung ein erhöhtes Zahlungsausfall-, Betrugs- oder Missbrauchsrisiko begründen können.
(4) Die erfolgreiche Durchführung einer Bonitätsprüfung oder einer früheren Bestellung begründet keinen Anspruch auf MusoTec Pay-Later.
(5) Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten, einschließlich der eingesetzten Auskunfteien und einer etwaigen automatisierten Entscheidungsfindung, ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung sowie den ergänzenden Datenschutzhinweisen zu MusoTec Pay-Later.
(6) Bei erhöhtem Risiko, insbesondere bei Anhaltspunkten für Identitätsmissbrauch oder bei hohen Bestellwerten, kann MusoTec die Bereitstellung von MusoTec Pay-Later davon abhängig machen, dass der Kunde seine Identität nachweist. Hierzu kann MusoTec insbesondere die Übermittlung einer Kopie eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises (z. B. Personalausweis, Reisepass oder elektronischer Aufenthaltstitel) sowie eines aktuellen Fotos (Selfie), auf dem der Kunde gemeinsam mit diesem Ausweisdokument erkennbar ist, verlangen.
(7) Der Kunde ist berechtigt, auf der Ausweiskopie alle für die Identitätsprüfung nicht erforderlichen Angaben zu schwärzen (insbesondere Seriennummer (Ausweisnummer) und Zugangsnummer). Die Übermittlung erfolgt über den von MusoTec benannten sicheren Übertragungsweg. Die Nachweise werden ausschließlich zur Identitätsprüfung verwendet und nach Abschluss der Prüfung gelöscht; Einzelheiten regeln die ergänzenden Datenschutzhinweise zu MusoTec Pay-Later.
(8) Reicht der Kunde die angeforderten Nachweise nicht ein, wird MusoTec Pay-Later für die betreffende Bestellung nicht bereitgestellt. Dem Kunden stehen in diesem Fall die übrigen im Shop angebotenen Zahlungsarten zur Verfügung.
§ 4 Entscheidung über die Bereitstellung von MusoTec Pay-Later
(1) Die Entscheidung über die Bereitstellung von MusoTec Pay-Later erfolgt durch MusoTec nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben sowie sämtlicher zum Entscheidungszeitpunkt vorliegender Informationen.
(2) Ein Anspruch auf Bereitstellung von MusoTec Pay-Later besteht auch bei erfolgreicher Bonitätsprüfung nicht.
(3) MusoTec ist berechtigt, MusoTec Pay-Later bis zum Versand der Ware abzulehnen, einzuschränken oder eine bereits erteilte Freigabe zu widerrufen, sofern nachträglich Umstände bekannt werden, die nach objektiver Betrachtung ein erhöhtes Zahlungsausfall-, Betrugs- oder Missbrauchsrisiko begründen. Der Kaufvertrag bleibt hiervon unberührt; dem Kunden werden in diesem Fall die übrigen im Shop verfügbaren Zahlungsarten angeboten.
(4) MusoTec Pay-Later kann insbesondere abgelehnt werden, wenn
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eine Bonitäts-, Identitäts-, Betrugs- oder Risikoprüfung nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann,
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Liefer- und Rechnungsanschrift voneinander abweichen,
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offene oder überfällige Forderungen gegenüber MusoTec bestehen,
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technische Auffälligkeiten oder Sicherheitsrisiken festgestellt werden,
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Mehrfachbestellungen oder ungewöhnliche Bestellmuster vorliegen,
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Anhaltspunkte für Identitätsmissbrauch, Scheinfirmen, Strohmannbestellungen oder sonstige missbräuchliche Handlungen bestehen,
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gesetzliche oder behördliche Vorgaben der Bereitstellung entgegenstehen,
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die Voraussetzungen dieser Bedingungen nicht erfüllt sind.
(5) MusoTec ist ferner berechtigt, MusoTec Pay-Later für zukünftige Bestellungen vorübergehend oder dauerhaft ganz oder teilweise einzustellen oder nicht mehr anzubieten.
(6) Soweit gesetzlich erforderlich, führt MusoTec nationale und internationale Sanktions-, Embargo- und Geldwäscheprüfungen durch. Ergibt eine solche Prüfung, dass eine Bereitstellung von MusoTec Pay-Later rechtlich unzulässig wäre, wird MusoTec Pay-Later abgelehnt.
(7) Ein Anspruch auf Mitteilung der Ablehnungsgründe besteht nur, soweit MusoTec hierzu gesetzlich verpflichtet ist. Beruht eine Ablehnung auf einer automatisierten Entscheidung im Sinne des Art. 22 DSGVO, stehen dem Kunden die dort geregelten Rechte zu (vgl. § 14).
(8) MusoTec kann die Bereitstellung von MusoTec Pay-Later, insbesondere bei Erstbestellungen, Neukunden oder erhöhtem Risiko, davon abhängig machen, dass der Kunde eine Anzahlung in Höhe von bis zu 50 % des Bestellwertes leistet. Die Höhe der Anzahlung wird dem Kunden nach der Bestellung mitgeteilt; sie ist innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang der Zahlungsaufforderung per Banküberweisung zu leisten. Der Versand der Ware erfolgt in diesem Fall erst nach vollständigem Eingang der Anzahlung. Die Anzahlung wird vollständig auf den Rechnungsbetrag angerechnet; die Zahlungsfrist nach § 5 gilt für den verbleibenden Restbetrag. Die Servicegebühr nach § 6 wird in diesem Fall nur auf den nach der Anzahlung verbleibenden Restbetrag berechnet.
(9) Leistet der Kunde die angeforderte Anzahlung nicht innerhalb der Frist nach Absatz 8, wird MusoTec Pay-Later für die betreffende Bestellung nicht bereitgestellt. MusoTec bietet dem Kunden in diesem Fall die übrigen im Shop verfügbaren Zahlungsarten an und setzt ihm hierfür eine angemessene Frist von mindestens 7 Kalendertagen. Wählt der Kunde innerhalb dieser Frist keine andere Zahlungsart oder leistet er die danach geschuldete Zahlung nicht, ist MusoTec berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen des Kunden werden in diesem Fall unverzüglich erstattet. Gesetzliche Rechte beider Parteien, einschließlich des gesetzlichen Widerrufsrechts des Verbrauchers, bleiben unberührt.
§ 5 Rechnungsstellung und Zahlungsfrist
(1) Die Rechnung wird grundsätzlich am Versandtag der Ware im PDF-Format an die vom Kunden im Bestellprozess angegebene E-Mail-Adresse versendet.
(2) Der Kunde wird gebeten, eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben, Änderungen MusoTec mitzuteilen und auch Spam- bzw. Junk-Ordner auf den Eingang der Rechnung zu prüfen. Erhält der Kunde bis zum Erhalt der Ware keine Rechnung, kann er diese jederzeit kostenlos bei MusoTec erneut anfordern.
(3) Die Zahlungsfrist beträgt 7 Kalendertage ab dem Tag, an dem der Kunde die Ware erhalten hat, jedoch nicht vor Zugang der Rechnung. Ist auf der Rechnung eine längere Zahlungsfrist ausgewiesen, gilt diese.
(4) Nimmt der Kunde die Ware trotz ordnungsgemäßer Bereitstellung nicht an oder holt er sie trotz Benachrichtigung nicht ab, beginnt die Zahlungsfrist mit dem Tag, an dem die Annahme oder Abholung erstmals möglich gewesen wäre. Gesetzliche Widerrufsrechte des Verbrauchers bleiben unberührt.
(5) Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der Zahlungsfrist vollständig per Banküberweisung unter Angabe des in der Rechnung genannten Verwendungszwecks zu begleichen.
(6) Teilzahlungen oder Ratenzahlungen gelten nur dann als vereinbart, wenn MusoTec diesen zuvor ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(7) Gehen Zahlungen ohne eindeutigen Verwendungszweck oder für mehrere Forderungen gleichzeitig ein und trifft der Kunde keine Tilgungsbestimmung, erfolgt die Anrechnung nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 366, 367 BGB).
§ 6 Servicegebühr
(1) Für den mit MusoTec Pay-Later gewährten Zahlungsaufschub erhebt MusoTec eine einmalige Servicegebühr in Höhe von 3,5 % des jeweiligen Bestellwertes.
(2) Die Servicegebühr ist ausschließlich Entgelt für den gewährten Zahlungsaufschub und die damit verbundene Vorleistung von MusoTec (Lieferung vor Zahlung) einschließlich der hierfür erforderlichen Bonitäts-, Identitäts-, Betrugs- und Risikoprüfung. Sie ist kein Entgelt für die Nutzung der Banküberweisung als Zahlungsmittel.
(3) Die Servicegebühr wird während des Bestellvorgangs gesondert ausgewiesen, vor Abgabe der Bestellung transparent angezeigt und ist Bestandteil des zu zahlenden Gesamtbetrages. Sie wird mit Versand der Ware zusammen mit dem Rechnungsbetrag fällig.
(4) Über die Servicegebühr hinaus fallen bei fristgerechter Zahlung keine Zinsen und keine weiteren Kosten an.
(5) Widerruft ein Verbraucher den Vertrag wirksam insgesamt, erstattet MusoTec sämtliche erhaltenen Zahlungen einschließlich der Servicegebühr nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Bei einem Teilwiderruf oder einer Teilrücksendung wird die Servicegebühr anteilig im Verhältnis des widerrufenen Bestellwertes erstattet bzw. neu berechnet.
(6) MusoTec ist berechtigt, die Höhe der Servicegebühr für zukünftige Bestellungen anzupassen. Maßgeblich ist ausschließlich die im Bestellprozess vor Abgabe der Bestellung ausgewiesene Servicegebühr.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche im Bestellprozess gemachten Angaben vollständig und richtig zu machen.
(2) Änderungen von Angaben, die für die Vertragsabwicklung von Bedeutung sind (insbesondere Rechnungsanschrift, Lieferanschrift, E-Mail-Adresse), soll der Kunde MusoTec unverzüglich mitteilen, soweit diese nach Vertragsschluss eintreten.
(3) Der Kunde wird gebeten, die ihm übermittelte Rechnung auf offensichtliche Unrichtigkeiten zu überprüfen und MusoTec etwaige Fehler mitzuteilen.
(4) Gesetzliche Ansprüche von MusoTec wegen der Verletzung von Mitwirkungspflichten bleiben unberührt.
§ 8 Zahlungsverzug
(1) Der Eintritt des Zahlungsverzuges richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 286 BGB). Gegenüber Verbrauchern enthält die Rechnung den nach § 286 Abs. 3 Satz 1 BGB erforderlichen Hinweis auf die Folgen eines Zahlungsverzuges.
(2) MusoTec ist berechtigt, den Kunden nach Fälligkeit durch Zahlungserinnerungen oder Mahnungen an die offene Forderung zu erinnern. Für die erste Zahlungserinnerung werden keine Kosten berechnet.
(3) MusoTec ist berechtigt, fällige Forderungen nach Eintritt des Zahlungsverzuges an Rechtsanwälte, Inkassounternehmen oder sonstige geeignete Dienstleister zur außergerichtlichen oder gerichtlichen Beitreibung zu übergeben, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Gegenüber Verbrauchern werden ausschließlich die gesetzlichen Verzugszinsen sowie nachweislich entstandene, gesetzlich ersatzfähige Verzugsschäden geltend gemacht.
(5) Gegenüber Unternehmern gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen einschließlich der Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB in Höhe von 40,00 EUR; diese wird nach Maßgabe des § 288 Abs. 5 Satz 3 BGB auf Kosten der Rechtsverfolgung angerechnet.
(6) Solange fällige, unbestrittene Forderungen gegenüber dem Kunden bestehen, ist MusoTec berechtigt, für weitere Bestellungen die Zahlungsart MusoTec Pay-Later nicht anzubieten.
§ 9 Inkasso, Forderungsabtretung und Forderungsmanagement
(1) Werden fällige Forderungen trotz Verzuges nicht vollständig beglichen, ist MusoTec berechtigt, die Forderung selbst außergerichtlich oder gerichtlich geltend zu machen oder hiermit Rechtsanwälte, Inkassounternehmen oder sonstige geeignete Dienstleister zu beauftragen.
(2) MusoTec ist berechtigt, offene Forderungen einschließlich gesetzlicher Nebenforderungen ganz oder teilweise an Dritte abzutreten oder zu verkaufen, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Die Übermittlung personenbezogener Daten an Rechtsanwälte, Inkassounternehmen, Auskunfteien oder sonstige Dienstleister erfolgt nur im gesetzlich zulässigen Umfang, soweit dies zur Vertragsdurchführung oder zur Durchsetzung berechtigter Forderungen erforderlich ist. Gesetzlich zulässige Meldungen an Auskunfteien bleiben vorbehalten.
(4) Die Abtretung oder Beauftragung berührt die Verpflichtung des Kunden zur Begleichung der Forderung einschließlich gesetzlich geschuldeter Nebenforderungen nicht.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der jeweiligen Bestellung Eigentum von MusoTec.
(2) Gegenüber Unternehmern gilt der Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung.
(3) Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, hat der Kunde die Ware pfleglich zu behandeln. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Verfügung über die Vorbehaltsware ist ohne vorherige Zustimmung von MusoTec in Textform unzulässig; die Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang durch Unternehmer bleibt gestattet.
(4) Der Kunde hat MusoTec unverzüglich zu informieren, wenn Dritte Rechte an der Vorbehaltsware geltend machen oder auf diese zugreifen.
(5) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist MusoTec berechtigt, nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Das bloße Herausgabeverlangen stellt nur dann einen Rücktritt dar, wenn MusoTec diesen ausdrücklich erklärt.
§ 11 Widerruf und Rückabwicklung
(1) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Widerrufsrechte sowie die im Online-Shop veröffentlichte Widerrufsbelehrung von MusoTec.
(2) Eine etwaige freiwillige MusoTec Retoure stellt eine zusätzliche Leistung dar und beschränkt die gesetzlichen Widerrufsrechte des Verbrauchers nicht.
(3) Die Rückabwicklung eines wirksamen Widerrufs erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften. Für die Erstattung der Servicegebühr gilt § 6 Abs. 5.
(4) Gegenüber Unternehmern besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
§ 12 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
(1) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif, unbestritten oder von MusoTec anerkannt sind oder soweit die Gegenansprüche mit der Hauptforderung von MusoTec in einem Gegenseitigkeitsverhältnis stehen (insbesondere Ansprüche wegen Mängeln der gelieferten Ware).
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben; gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
§ 13 Missbrauch der Zahlungsart
(1) MusoTec Pay-Later darf nur von Kunden genutzt werden, die bei Vertragsschluss davon ausgehen dürfen, ihren Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachkommen zu können.
(2) Wer MusoTec Pay-Later nutzt, obwohl er bereits bei Vertragsschluss weiß oder billigend in Kauf nimmt, dass der Rechnungsbetrag bei Fälligkeit nicht bezahlt werden kann oder soll, oder wer MusoTec vorsätzlich über seine Identität, Zahlungsfähigkeit oder sonstige entscheidungserhebliche Umstände täuscht, kann sich zivilrechtlichen Ansprüchen sowie strafrechtlichen Folgen aussetzen, insbesondere wegen Betruges gemäß § 263 StGB.
(3) Als missbräuchliche Nutzung gelten insbesondere:
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die vorsätzliche Angabe unrichtiger oder unvollständiger personenbezogener Daten,
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die Verwendung fremder oder unberechtigt genutzter Identitäten,
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die Verwendung gefälschter oder manipulierter Dokumente,
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die Nutzung von Scheinfirmen oder Strohmannkonstruktionen,
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die vorsätzliche Umgehung technischer Sicherheitsmaßnahmen, einschließlich automatisierter Bestellvorgänge (Bots) und Mehrfachkonten zur Umgehung interner Prüfmechanismen,
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bewusst unrichtige Angaben zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit oder Bonität,
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die wahrheitswidrige Abgabe der im Bestellprozess geforderten Bestätigungen, insbesondere zu Zahlungsfähigkeit, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Vermögensauskunft oder Insolvenzverfahren,
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jede sonstige vorsätzliche Handlung, die auf eine rechtswidrige Erlangung von MusoTec Pay-Later oder auf eine Schädigung von MusoTec gerichtet ist.
(4) Bei tatsächlichen Anhaltspunkten für einen Missbrauch ist MusoTec berechtigt, MusoTec Pay-Later abzulehnen, bereits erteilte Freigaben nach § 4 Abs. 3 zu widerrufen, den Kunden von der weiteren Nutzung von MusoTec Pay-Later auszuschließen sowie gesetzlich zulässige Maßnahmen zur Wahrung eigener Rechte einzuleiten, einschließlich der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und – bei entsprechendem Verdacht – der Erstattung einer Strafanzeige.
§ 14 Datenschutz
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie der Datenschutzerklärung von MusoTec.
(2) Zur Entscheidung über die Bereitstellung und Durchführung von MusoTec Pay-Later verarbeitet MusoTec personenbezogene Daten zum Zwecke der Bonitäts-, Identitäts-, Betrugs- und Risikoprüfung sowie zur Vertragsabwicklung und Forderungsdurchsetzung, soweit dies gesetzlich zulässig ist; hiermit können berechtigte Dienstleister beauftragt werden.
(3) Soweit die Entscheidung über die Bereitstellung von MusoTec Pay-Later ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung einschließlich Profiling beruht, hat der Kunde nach Art. 22 Abs. 3 DSGVO das Recht, das Eingreifen einer Person zu erwirken, den eigenen Standpunkt darzulegen und die Entscheidung anzufechten.
(4) Weitere Informationen über Art, Umfang, Zwecke, Rechtsgrundlagen, Empfänger sowie die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von MusoTec sowie den ergänzenden Datenschutzhinweisen zu MusoTec Pay-Later.
§ 15 Änderungen dieser Bedingungen
(1) MusoTec ist berechtigt, diese MusoTec Pay-Later-Bedingungen für zukünftige Bestellungen zu ändern.
(2) Für bereits abgeschlossene Verträge gelten ausschließlich die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses wirksam einbezogenen MusoTec Pay-Later-Bedingungen.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
(2) Ist der Kunde Unternehmer, ist Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus MusoTec Pay-Later der Geschäftssitz von MusoTec.
(3) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit MusoTec Pay-Later der Geschäftssitz von MusoTec.
(4) Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen Bedingungen (§ 305b BGB).
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser MusoTec Pay-Later-Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(6) Die Überschriften dieser Bedingungen dienen ausschließlich der besseren Übersichtlichkeit und haben keine eigenständige rechtliche Bedeutung.